Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
Die befristet geltende Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 regelt, dass bei „Public Viewing“-Veranstaltungen ausnahmsweise von den sonst geltenden Lärmschutzanforderungen abgewichen werden kann.
LKT Rundschreiben Nr. 274/2018 [PDF-Dokument: 45 kB]
13.06.2018